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Familien-Mediation

Mediation in Erbauseinandersetzungen

Mediation in mittelständischen Unternehmen und Familienbetrieben

für die Region Frankfurt - Rhein/Main

© Werner Schieferstein


An wen richtet sich dieser Text?

Im folgenden Text erläutern wir die allgemeinen Prinzipien, Ziele und Anwendungsfelder der Mediation. Wir wenden uns darin vor allem an Professionelle und fachlich Interessierte

*) wir verwenden hier wie im Folgenden zur besseren Lesbarkeit nur die männliche Form und meinen damit die jeweilige Berufs- oder Rollenbezeichnung. Selbstverständlich wollen wir die Personen beiderlei Geschlechts gleichberechtigt ansprechen.

Was ist Mediation?

Mediation ("Vermittlung") ist ein Verfahren zur Konfliktregelung durch einen außenstehenden Dritten ohne Entscheidungsmacht. Die Parteien lösen ihren Streit im Ergebnis selbst; der Vermittler, bzw. "Mediator" leitet und strukturiert nur den Prozess der Lösungsfindung. Mediation unterscheidet sich von anderen Verfahren im wesentlichen durch die Selbstbestimmmung der Parteien in allen Phasen der Auseinandersetzung.

In Gerichtsverfahren entscheidet der Richter. Gerichtsentscheidungen finden selten die Zustimmung beider Seiten, sie dienen auch nicht primär der Konfliktlösung. Verfahrensdauer, Kosten- und Prozessrisiko sorgen für zusätzliche Belastungen zwischen den Parteien und stören bestehende menschliche Beziehungen manchmal nachhaltig.

Schlichtung - auch in der Form eines gerichtlichen Vergleichs - kann helfen, die Nachteile streitiger Gerichtsverfahrens zu vermeiden, läuft aber in der Regel auf Kompromisslösungen hinaus, bei denen jede Seite mehr oder weniger verzichten muss. Die Entscheidungen erfolgen meist auf Druck einer Seite oder des Schlichters, bzw. werden im Fall eines Schiedsverfahrens von der Schiedsperson direkt entschieden.

In der Mediation dagegen können die Parteien idealerweise zu Lösungen finden, in denen jede Seite ihre Interessen unbeeinflusst und ganz verwirklicht. Erfahrungen haben darüber hinaus gezeigt, dass selbst gefundene Lösungen, auch wenn sie nicht in allen Punkten den Idealvorstellungen entsprechen, "haltbarer" sind als solche, die von außen empfohlen oder auferlegt werden. Sie dienen dem Rechtsfrieden unmittelbar. Voraussetzung für eine Mediation ist allerdings immer das Einverständnis beider Parteien mit dem Verfahren und die Anerkennung seiner Prinzipen.

Die Prinzipien



Im einzelnen bedeutet dies:



Ablauf

Das Mediationsverfahren verläuft in 5 Schritten:

  1. Abschluss des Mediationsvertrags: Die Beteiligten schließen nach entsprechender Erörterung einen "Mediationsvertrag", worin sie sich auf die Einhaltung der Mediationsgrundsätze verpflichten.
  2. Sammeln der Konfliktthemen und Festlegen der Tagesordnung: Differenzierung nach Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Standpunkte und Bestimmung der Reihenfolge
  3. Verhandlung: Rechtsstandpunkte ("Positionen") und eigentliche Bedürfnisse ("Interessen") werden unterschieden und Lösungsoptionen entwickelt. Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen.
  4. Einigung: Schriftliche Fixierung des Ergebnisses
  5. Abschluss: Prüfung der Einigung durch Fachleute (Beratungsanwälte, Steuerberater u.a.); Abfassung der endgültigen Form (einfache, schriftliche - oder notarielle Vereinbarung, wenn erforderlich).


Wann ist Mediation sinnvoll?

Mediation empfiehlt sich insbesondere dann, wenn über den konkreten Streit hinaus die Parteien ihre Beziehung schonen, bzw. erhalten, oder aber eine künftige Kooperation ermöglichen wollen.

Bekannt ist Mediation vor allem im Zusammenhang mit Trennungs- und Scheidungsauseinandersetzungen

Bei anderen Familienauseinandersetzungen ist Mediation möglich

Grundsätzlich ist Mediation in Familienkonflikten auch denkbar

Auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten hat sich Mediation bereits bewährt.

Zunehmende Bedeutung bekommt Mediation bei Auseinandersetzungen in Wirtschaft und Arbeitswelt



Wer bietet Mediation an?

Die Berufsbezeichnung Mediator/Mediatorin ist in Deutschland kein geschützter Titel. Mediation hat sich hierzulande jedoch als qualifizierter Ausbildungsberuf etabliert. Es gibt verschiedene Verbände, in denen Mediatoren/Innen organisiert sind. Diese haben Standards für die Berufsausübung und - ausbildung festgelegt, bzw. bereiten solche vor. Begonnen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) im Jahr 1995. Deren Richtlinien für Praxis und Ausbildung sind von anderen Verbänden wie dem Bundesverband Mediation e.V., dem Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) und der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagment (gwmk) als grundsätzliche Orientierung überwiegend anerkannt und z. T. in eigenen Statuten übernommen worden.

Die meisten Mediatoren haben neben Hochschulausbildung und unterschiedlicher Praxiserfahrung Mediationsausbildungen abgeschlossen oder qualifizierte Ausbildungsseminare absolviert.

Außer freiberuflichen Mediatoren gibt es in der Region Frankfurt Institutionen, die ebenfalls Mediation in einzelnen Bereichen, z.B. Sorgerechts-Mediation anbieten, wie etwa die

Kinder-, Jugend- und Elternberatung der Stadt Frankfurt,
Metzlerstr. 34, 60594 Frankfurt;

Psychologische Beratungsstelle Am Weißen Stein,
Eschersheimer Landstr. 567, 60431 Frankfurt.

Das Konzept der Mediation nach den Richtlinien der BAFM setzt voraus, dass zur Klärung von Rechtsfragen eine gesonderte anwaltliche Beratung stattfindet. Im Anschluss an die Namen der Anbieter finden Sie eine Liste von Beratungsanwälten, die Ziele der Mediation aktiv unterstützen und sich bemühen, ihr Beratungsmandat so weit wie möglich zur Förderung kooperativer Lösungen auszuüben.


Text (Copyright): Werner Schieferstein


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