Modell Netzwerk Mediation - Entwurf eines Flyers
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Familien-Mediation
Mediation in Erbauseinandersetzungen
Mediation in mittelständischen Unternehmen
und Familienbetrieben
für die Region Frankfurt - Rhein/Main
© Werner Schieferstein
An wen richtet sich dieser Text?
Im folgenden Text erläutern wir die allgemeinen Prinzipien, Ziele
und Anwendungsfelder der Mediation. Wir wenden uns darin vor allem an Professionelle
und fachlich Interessierte
- Richter *)
- Berater, Therapeuten, Sozialarbeiter, Erzieher
- Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
- Ärzte, Psychologen, Theologen, System- und Organisationsentwickler
- sowie an Institutionen, die entsprechende Beratungsangebote vermitteln
*) wir verwenden hier wie im Folgenden zur besseren Lesbarkeit nur die
männliche Form und meinen damit die jeweilige Berufs- oder Rollenbezeichnung.
Selbstverständlich wollen wir die Personen beiderlei Geschlechts gleichberechtigt
ansprechen.
Was ist Mediation?
Mediation ("Vermittlung") ist ein Verfahren zur Konfliktregelung
durch einen außenstehenden Dritten ohne Entscheidungsmacht. Die Parteien
lösen ihren Streit im Ergebnis selbst; der Vermittler, bzw. "Mediator"
leitet und strukturiert nur den Prozess der Lösungsfindung. Mediation
unterscheidet sich von anderen Verfahren im wesentlichen durch die Selbstbestimmmung
der Parteien in allen Phasen der Auseinandersetzung.
In Gerichtsverfahren entscheidet der Richter. Gerichtsentscheidungen finden
selten die Zustimmung beider Seiten, sie dienen auch nicht primär der
Konfliktlösung. Verfahrensdauer, Kosten- und Prozessrisiko sorgen
für zusätzliche Belastungen zwischen den Parteien und stören
bestehende menschliche Beziehungen manchmal nachhaltig.
Schlichtung - auch in der Form eines gerichtlichen Vergleichs - kann helfen,
die Nachteile streitiger Gerichtsverfahrens zu vermeiden, läuft aber
in der Regel auf Kompromisslösungen hinaus, bei denen jede Seite mehr
oder weniger verzichten muss. Die Entscheidungen erfolgen meist auf Druck
einer Seite oder des Schlichters, bzw. werden im Fall eines Schiedsverfahrens
von der Schiedsperson direkt entschieden.
In der Mediation dagegen können die Parteien idealerweise zu Lösungen
finden, in denen jede Seite ihre Interessen unbeeinflusst und ganz verwirklicht.
Erfahrungen haben darüber hinaus gezeigt, dass selbst gefundene Lösungen,
auch wenn sie nicht in allen Punkten den Idealvorstellungen entsprechen,
"haltbarer" sind als solche, die von außen empfohlen oder
auferlegt werden. Sie dienen dem Rechtsfrieden unmittelbar. Voraussetzung
für eine Mediation ist allerdings immer das Einverständnis beider
Parteien mit dem Verfahren und die Anerkennung seiner Prinzipen.
Die Prinzipien
- Freiwilligkeit, Informiertheit, Offenheit, Vertraulichkeit - auf Seiten
der Klienten
- Neutralität, Vertraulichkeit - auf Seiten des Mediators
Im einzelnen bedeutet dies:
- Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig, d.h. sie wird freiwillig
begonnen, kann aber auch von jeder Partei jederzeit abgebrochen werden.
Die Parteien sind für alle Informationen, die zur Klärung der
Sache erforderlich sind (z.B. Rechts- und Steuerfragen), selbst verantwortlich.
Offenheit bedeutet die Verpflichtung, alle wesentlichen Fakten und Informationen
wahrheitsgemäß und vollständig einzubringen. Dies schließt
die Zusicherung der Vertraulichkeit sowie den Verzicht auf spätere
Benennung der Beteiligten als Zeugen ein.
- Der Mediator ist neutral: d.h. er ergreift keine Partei und dient beiden
Seiten in gleicher Weise ("Allparteilichkeit"). Er bemüht
sich um einen Kräfte-, bzw. Machtausgleich zwischen den Parteien. Er
nimmt auf den Inhalt der Auseinandersetung keinen Einfluss, sondern leitet
nur den Ablauf ("Prozess"). Auch er ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Die Information über das Recht ist vor allem Aufgabe der Beratungsanwälte.
Diese sind am Mediationsverfahren nicht beteiligt, sie beraten aber nach
Möglichkeit im Sinne der Mediation und befürworten ihre Ziele
und Grundlagen.
Ablauf
Das Mediationsverfahren verläuft in 5 Schritten:
- Abschluss des Mediationsvertrags: Die Beteiligten schließen nach
entsprechender Erörterung einen "Mediationsvertrag", worin
sie sich auf die Einhaltung der Mediationsgrundsätze verpflichten.
- Sammeln der Konfliktthemen und Festlegen der Tagesordnung: Differenzierung
nach Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Standpunkte und Bestimmung der
Reihenfolge
- Verhandlung: Rechtsstandpunkte ("Positionen") und eigentliche
Bedürfnisse ("Interessen") werden unterschieden und Lösungsoptionen
entwickelt. Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen.
- Einigung: Schriftliche Fixierung des Ergebnisses
- Abschluss: Prüfung der Einigung durch Fachleute (Beratungsanwälte,
Steuerberater u.a.); Abfassung der endgültigen Form (einfache, schriftliche
- oder notarielle Vereinbarung, wenn erforderlich).
Wann ist Mediation sinnvoll?
Mediation empfiehlt sich insbesondere dann, wenn über den konkreten
Streit hinaus die Parteien ihre Beziehung schonen, bzw. erhalten, oder aber
eine künftige Kooperation ermöglichen wollen.
Bekannt ist Mediation vor allem im Zusammenhang mit Trennungs- und Scheidungsauseinandersetzungen
- wegen gemeinsamer Kinder, z.B. zum Aufenthalt, Umgang, elterlicher Sorge
und Unterhalt
- zur Regelung des Unterhalts zwischen den getrennten Ehepartnern
- zur Aufteilung des Hausrats, Vermögens oder von Immobilien
Bei anderen Familienauseinandersetzungen ist Mediation möglich
- bei der Regelung von Erbschaftsangelegenheiten oder der Unternehmensnachfolge
in Familienbetrieben
Grundsätzlich ist Mediation in Familienkonflikten auch denkbar
- zur Erhaltung und Verbesserung der Beziehung durch Vereinbarung neuer Regeln
zum Zusammenleben
Auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten hat sich Mediation bereits bewährt.
Zunehmende Bedeutung bekommt Mediation bei Auseinandersetzungen in Wirtschaft
und Arbeitswelt
- im Zusammenhang mit Streitigkeiten zwischen Unternehmen - z.B. Lieferanten
und Kunden, sowie Kooperationspartnern
- sowie innerbetrieblich
- bei Konflikten am Arbeitsplatz, Umstrukturierung, Rationalisierung, Auseinandersetzungen
zwischen Abteilungen oder Mitarbeitern, auch Mobbing.
Wer bietet Mediation an?
Die Berufsbezeichnung Mediator/Mediatorin ist in Deutschland kein geschützter
Titel. Mediation hat sich hierzulande jedoch als qualifizierter Ausbildungsberuf
etabliert. Es gibt verschiedene Verbände, in denen Mediatoren/Innen
organisiert sind. Diese haben Standards für die Berufsausübung
und - ausbildung festgelegt, bzw. bereiten solche vor. Begonnen hat die
Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) im Jahr 1995.
Deren Richtlinien für Praxis und Ausbildung sind von anderen Verbänden
wie dem Bundesverband Mediation e.V., dem Bundesverband Mediation in Wirtschaft
und Arbeitswelt (BMWA) und der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation
und Konfliktmanagment (gwmk) als grundsätzliche Orientierung überwiegend
anerkannt und z. T. in eigenen Statuten übernommen worden.
Die meisten Mediatoren haben neben Hochschulausbildung und unterschiedlicher
Praxiserfahrung Mediationsausbildungen abgeschlossen oder qualifizierte
Ausbildungsseminare absolviert.
Außer freiberuflichen Mediatoren gibt es in der Region Frankfurt Institutionen,
die ebenfalls Mediation in einzelnen Bereichen, z.B. Sorgerechts-Mediation
anbieten, wie etwa die
Kinder-, Jugend- und Elternberatung der Stadt Frankfurt,
Metzlerstr. 34, 60594 Frankfurt;
Psychologische Beratungsstelle Am Weißen Stein,
Eschersheimer Landstr. 567, 60431 Frankfurt.
Das Konzept der Mediation nach den Richtlinien der BAFM setzt voraus, dass
zur Klärung von Rechtsfragen eine gesonderte anwaltliche Beratung stattfindet.
Im Anschluss an die Namen der Anbieter finden Sie eine Liste von Beratungsanwälten,
die Ziele der Mediation aktiv unterstützen und sich bemühen, ihr
Beratungsmandat so weit wie möglich zur Förderung kooperativer
Lösungen auszuüben.
Text (Copyright): Werner Schieferstein
Impressum:
verantwortlich i. S. d. P. Werner Schieferstein
Kronberger Str. 6
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