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Mediation in Familienkonflikten



Mediation bei Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten

Mediation bei Konflikten in Wirtschafts- und Arbeitswelt



Was ist MEDIATION?

Mediation, zu deutsch: "Vermittlung", ist ein Verfahren zur Konfliktregelung durch einen außenstehenden, neutralen Dritten. Der Dritte, der sog. Mediator hat keine Entscheidungsmacht, sondern leitet und strukturiert lediglich den Prozess zur Lösungsfindung. Die Streitparteien selbst bestimmen Inhalt und Form der gewünschten Regelung; der Mediator nimmt keinen Einfluss auf die Ergebnisse.

Mediation


Voraussetzung für eine Mediation ist, dass alle Konfliktbeteiligten mit dem Verfahren einverstanden sind, persönlich daran teilnehmen und seine Prinzipien anerkennen.


Welche Prinzipien gelten?

Die Prinzipien der Mediation sind:



Wie läuft MEDIATION ab?

Das Mediationsverfahren verläuft - schematisch betrachtet - in 5 Schritten:

  1. Abschluss des Mediationsvertrags: Die Beteiligten schließen nach entsprechender Information und Erörterung einen "Mediationsvertrag", worin sie sich zur Einhaltung der Mediationsgrundsätze verpflichten


  2. Sammeln der Themen und Festlegen der Tagesordnung: Die einzelnen Streitpunkte werden aufgelistet, konkretisiert und geordnet, Unterschiede und Gemeinsamkeiten werden herausgestellt, die Themen in eine Reihenfolge gebracht, inhaltlich jedoch noch nicht diskutiert


  3. Verhandeln, Lösen des Konflikts: Das Verständnis für unterschiedliche Sichtweisen wird geweckt, die hinter den Streitpositionen liegenden Interessen werden herausgearbeitet, entscheidungserhebliche Kriterien bestimmt, Meinungsverschiedenheiten gewichtet. Vor- und Nachteile verschiedener Vorschläge werden gegeneinander abgewogen


  4. Vereinbarung fixieren: Lösungsoptionen werden entwickelt, Inhalte und Bedeutung untersucht, das gefundene Ergebnis wird auf seine Tauglichkeit geprüft ("Realitätstest") und eine Vereinbarung schriftlich abgefasst


  5. Abschluss: Die Vereinbarung wird durch Fachleute (Beratungsanwälte, Steuerberater, u.a.) überprüft, bestätigt oder evtl. modifiziert und in die endgültige Form gebracht (privatschriftlich - durch Parteien, Mediator oder Anwälte - bzw. notariell beurkundet, je nach Wünschen oder Erforderlichkeit).

Wann ist MEDIATION sinnvoll?

Mediation empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die Parteien über die Beilegung des konkreten Streits hinaus ihre Beziehung schonen, verbessern, oder aber neue Voraussetzungen für eine künftige Kooperation schaffen wollen.

Bekannt ist Mediation im Zusammenhang mit Trennungs- und Scheidungsstreitigkeiten möglich ist Mediation jedoch auch bei Konflikten von Paaren, die zusammenbleiben wollen Außerhalb von Paarkonflikten eignet sich Mediation bei Auseinandersetzungen über

Was kostet MEDIATION?

Mediation wird üblicherweise nach Zeithonorar berechnet, das vor Beginn mit den Beteiligten in einem gemeinsamen Vorgespräch zu vereinbaren ist. Das Honorar für das Vor- (bzw. Erstgespräch) beträgt pauschal € 50,00 . Der Stundensatz für die Mediation beträgt von € 50,00 bis € 150,00, je nach Einkommens-, Vermögensverhältnissen und/oder dem Gegenstand der Mediation. Besondere Vereinbarungen sind möglich. In der Familienmediation (Trennung, Scheidung oder Vereinbarung von Regeln für das Zusammenleben) hat sich eine Dauer von 1 1/2 Zeitstunden für die einzelnen Mediationssitzungen am besten bewährt. Die Gesamtzahl beläuft sich auf durchschnittlich 3 - 6 Sitzungen; die Abstände zwischen den Sitzungen richten sich nach den Bedürfnissen der Parteien. Bei den anderen Fällen der Mediation, insbesondere Erbschaftsmediation, Mediation zur Unternehmensnachfolge, sowie Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt ist die Vereinbarung eines Tageshonorars üblich. Hier werden die Termine auf Tages- (bzw. Halbtages-)Sitzungen konzentriert, um die Mediation, wenn möglich, in ein oder zwei Terminen abzuschließen.

© Werner Schieferstein, Kronberger Str. 6 60323 Frankfurt am Main