Mediation in Familienkonflikten
- Trennung, Scheidung
- Konflikten des Zusammenlebens bei Paaren, die zusammen bleiben wollen
- Streitigkeiten um Erbe und Unternehmensnachfolge
Mediation bei Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten
Mediation bei Konflikten in Wirtschafts- und Arbeitswelt
Was ist MEDIATION?
Mediation, zu deutsch: "Vermittlung", ist ein Verfahren zur Konfliktregelung
durch einen außenstehenden, neutralen Dritten. Der Dritte, der sog.
Mediator hat keine Entscheidungsmacht, sondern leitet und strukturiert lediglich
den Prozess zur Lösungsfindung. Die Streitparteien selbst bestimmen
Inhalt und Form der gewünschten Regelung; der Mediator nimmt keinen
Einfluss auf die Ergebnisse.
Mediation
- ermöglicht praktische, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte
Lösungen und vertraut auf deren Fähigkeit zur Selbstregulierung
auch im Konflikt.
- stellt eine Alternative zu streitigen Gerichtsverfahren und fremdbestimmten
Entscheidungen dar. Gerichtsentscheidungen finden selten die Zustimmung
beider Seiten. Ein Gerichtsprozess sorgt überdies häufig für
eine weitere Belastung der ohnehin schon angespannten menschlichen Beziehungen.
Auch Vergleiche vor einem Richter oder Schlichter kommen meist nicht ohne
äußeren Druck zustande und führen zu Kompromisslösungen,
bei denen jede Seite auf mehr oder weniger viel verzichten muss.
- geht von der Eigenverantwortung und Integrität der Parteien aus. Idealerweise
kann so jede Seite ihre Interessen im vereinbarten Ergebnis ganz verwirklichen
und muss keine wesentlichen Abstriche hinnehmen oder faule Kompromisse schließen.
Erfahrungen haben zudem gezeigt, dass selbst erarbeitete Lösungen "haltbarer"
sind als solche, die von außen empfohlen oder auferlegt werden. Denn
sie dienen dem Rechtsfrieden unmittelbar.
Voraussetzung für eine Mediation ist, dass alle Konfliktbeteiligten
mit dem Verfahren einverstanden sind, persönlich daran teilnehmen und
seine Prinzipien anerkennen.
Welche Prinzipien gelten?
Die Prinzipien der Mediation sind:
- Freiwilligkeit, Informiertheit, Offenheit, und Vertraulichkeit
- auf Seiten der Parteien
- Neutralität und Vertraulichkeit
- auf Seiten des Mediators
Im einzelnen bedeutet dies:
- Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig, d.h. sie wird freiwillig
begonnen, kann aber von jeder Partei jederzeit abgebrochen werden.
- Die Parteien sind für alle Informationen, die zur Klärung der
Sache nötig sind (z.B. Rechts- und Steuerfragen, sämtliche Berechnungen)
selbst verantwortlich und müssen sich insoweit durch entsprechende
Fachberatung kundig machen.
- Die Parteien verpflichten sich zur Offenheit, d.h. sie versprechen, alle
wesentlichen Fakten und Informationen wahrheitsgemäß und vollständig
einzubringen.
- Die Parteien sichern sich gegenseitig Vertraulichkeit zu, insbesondere
um die Offenheit der Gespräche zu gewährleisten. Dies schließt
den Verzicht auf eine spätere Benennung der Beteiligten als Zeugen
in einem möglichen streitigen Verfahren aus.
- Der Mediator verhält sich in allen Phasen des Verfahrens neutral,
d.h. er ergreift keine Partei und dient den Konfliktbeteiligten in gleicher
Weise ("Allparteilichkeit"). Er sorgt für einen Kräfte-
und Machtausgleich zwischen den Parteien, und garantiert damit einen fairen
Ablauf. Er nimmt auf den Inhalt der Auseinandersetzung keinen Einfluss,
er berät nicht, sondern stellt lediglich die Rahmenbedingungen für
das Verfahren her und wacht über deren Einhaltung. Auch der Mediator
ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Wie läuft MEDIATION ab?
Das Mediationsverfahren verläuft - schematisch betrachtet - in 5 Schritten:
- Abschluss des Mediationsvertrags: Die Beteiligten schließen nach
entsprechender Information und Erörterung einen "Mediationsvertrag",
worin sie sich zur Einhaltung der Mediationsgrundsätze verpflichten
- Sammeln der Themen und Festlegen der Tagesordnung: Die einzelnen Streitpunkte
werden aufgelistet, konkretisiert und geordnet, Unterschiede und Gemeinsamkeiten
werden herausgestellt, die Themen in eine Reihenfolge gebracht, inhaltlich
jedoch noch nicht diskutiert
- Verhandeln, Lösen des Konflikts: Das Verständnis für
unterschiedliche Sichtweisen wird geweckt, die hinter den Streitpositionen
liegenden Interessen werden herausgearbeitet, entscheidungserhebliche Kriterien
bestimmt, Meinungsverschiedenheiten gewichtet. Vor- und Nachteile verschiedener
Vorschläge werden gegeneinander abgewogen
- Vereinbarung fixieren: Lösungsoptionen werden entwickelt, Inhalte
und Bedeutung untersucht, das gefundene Ergebnis wird auf seine Tauglichkeit
geprüft ("Realitätstest") und eine Vereinbarung schriftlich
abgefasst
- Abschluss: Die Vereinbarung wird durch Fachleute (Beratungsanwälte,
Steuerberater, u.a.) überprüft, bestätigt oder evtl. modifiziert
und in die endgültige Form gebracht (privatschriftlich - durch Parteien,
Mediator oder Anwälte - bzw. notariell beurkundet, je nach Wünschen
oder Erforderlichkeit).
Wann ist MEDIATION sinnvoll?
Mediation empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die Parteien über
die Beilegung des konkreten Streits hinaus ihre Beziehung schonen, verbessern,
oder aber neue Voraussetzungen für eine künftige Kooperation schaffen
wollen.
Bekannt ist Mediation im Zusammenhang mit Trennungs- und Scheidungsstreitigkeiten
- wegen Auseinandersetzungen um Kinder, z.B. wegen Aufenthalt, Umgang, elterlicher
Sorge und Unterhalt
- wegen Regelung des Unterhalts zwischen den getrennten Ehepartnern
- wegen Aufteilung von Hausrat, Vermögen oder Immobilien
möglich ist Mediation jedoch auch bei Konflikten von Paaren, die zusammenbleiben
wollen
- zur Erhaltung und Verbesserung der Beziehung durch Vereinbarung neuer Regeln
für das Zusammenleben
Außerhalb von Paarkonflikten eignet sich Mediation bei Auseinandersetzungen
über
- Erbschaftangelegenheiten oder Unternehmensnachfolge in Familienbetrieben
Mediation ist ferner geeignet bei
- Nachbarschaftsstreitigkeiten und Mietstreitigkeiten
sowie zunehmend im Bereich von Wirtschaft und Arbeitswelt bei
- Streitigkeiten zwischen Unternehmen - z.B. Lieferanten, Kunden und Kooperationspartnern
und innerbetrieblich bei
- bei Konflikten am Arbeitsplatz, Umstrukturierung, Rationalisierung, Auseinandersetzungen
zwischen Abteilungen oder Mitarbeitern, auch bei Mobbing.
Was kostet MEDIATION?
Mediation wird üblicherweise nach Zeithonorar berechnet, das vor Beginn
mit den Beteiligten in einem gemeinsamen Vorgespräch zu vereinbaren ist.
Das Honorar für das Vor- (bzw. Erstgespräch) beträgt pauschal
€ 50,00 . Der Stundensatz für die Mediation beträgt von €
50,00 bis € 150,00, je nach Einkommens-, Vermögensverhältnissen
und/oder dem Gegenstand der Mediation. Besondere Vereinbarungen sind möglich.
In der Familienmediation (Trennung, Scheidung oder Vereinbarung von Regeln
für das Zusammenleben) hat sich eine Dauer von 1 1/2 Zeitstunden für
die einzelnen Mediationssitzungen am besten bewährt. Die Gesamtzahl beläuft
sich auf durchschnittlich 3 - 6 Sitzungen; die Abstände zwischen den
Sitzungen richten sich nach den Bedürfnissen der Parteien. Bei den anderen
Fällen der Mediation, insbesondere Erbschaftsmediation, Mediation zur
Unternehmensnachfolge, sowie Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt ist
die Vereinbarung eines Tageshonorars üblich. Hier werden die Termine
auf Tages- (bzw. Halbtages-)Sitzungen konzentriert, um die Mediation, wenn
möglich, in ein oder zwei Terminen abzuschließen.
© Werner Schieferstein, Kronberger Str. 6 60323 Frankfurt am Main